Rechtsanwältin Jutta Braun-Ott

Rechts­anwältin
Jutta Braun-Ott

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten seit 1998 von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ernannt zur Fachanwältin für Familienrecht und 2010 zur Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsbereiche:

  • Familienrecht
  • Erbrecht

Korrespondenzsprachen:

  • Englisch
  • Französisch

Biografie:

geb. 1956 verh. mit Gunter Ott, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für Immobilienbewertung, ein Sohn
1975 Abitur
1975-1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
1981 Erstes Staatsexamen
1981-1984 Referendariat beim Landgericht Stuttgart
1984 Zweites Staatsexamen mit Prädikat
1984 Anwaltszulassung
1984-1987 Rechtsanwältin in zwei größeren Kanzleien
1988 Gründung der eigenen Kanzlei in Kirchheim unter Teck
1998 Zusatzqualifikation im Familienrecht:
Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart
2010 Zusatzqualifikation im Erbrecht:
Ernennung zur Fachanwältin für Erbrecht durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart
2021 Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT

Mitgliedschaften:

  • Mitglied im AnwaltVerein Stuttgart e.V.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein
  • Vorstandsmitglied bei pro familia Kreisverband Esslingen e.V.
  • Mitglied bei Frauen Helfen Frauen Kirchheim e.V.
  • Mitglied im Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kirchheim unter Teck und Umgebung e.V.